Ersatzwahl Finanzkommission - Nachmeldefrist
Nachmeldefrist für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029.
Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Finanzkommission vom 14. Juni 2026 für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; Nachnominationsfrist 1. Wahlgang
Der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Finanzkommission wurde auf das Abstimmungs-Wochenende vom 14. Juni 2026 festgelegt. Innerhalb der ordentlichen Anmeldefrist haben sich folgende Kandidatinnen/Kandidaten angemeldet:
- Haller Manfred, 1962, von Gontenschwil AG, Binzhaldenstrasse 7 (parteilos)
- Von Känel Susanne, 1960, von Glattfelden ZH, Finkenweg 6 (parteilos)
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können (§ 30a GPR).
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d. h. bis am Dienstag, 12. Mai 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Das entsprechende Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Website heruntergeladen werden.
Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird der vorgeschlagene Kandidat von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
5726 Unterkulm, 06. Mai 2026