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Anhörungsverfahren WSB-Eigentrassierung

Die Unterlagen zum Anhörungsverfahren liegen bis am 22. Dezember 2017 öffentlich auf.

Anhörung gemäss § 66 der Verfassung des Kantons Aargau

Unterkulm lO; K 242 Hauptstrasse, WSB-Eigentrassierung; Festsetzung im Richtplan; Verpflichtungskredit

 Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Grossen Rat eine Kreditvorlage für die WSB-Eigentrassierung sowie deren Festsetzung im Richtplan zu unterbreiten. Der Kreditbeschluss des Grossen Rats unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Gemäss § 66 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau ist daher vor dem Beschluss eine Anhörung durchzuführen. Nach den Bestimmungen der Verfassung können im Rahmen der Anhörung Vorschläge unterbreitet werden. Gleichzeitig erfolgt die Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung zur Richtplananpassung. Die Anhörungsvorlage steht im lnternet unter www.ag.ch/vernehmlassungen > Laufende Anhörungen zur Verfügung; unter dieser Adresse ist auch der elektronische Fragebogen zu finden. Die Anhörungsvorlage sowie die Projektunterlagen können auch während der Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22, in Aarau (Buchenhof, Turm A, Erdgeschoss)
  • Gemeindeverwaltung Unterkulm, Hauptstrasse 22, in Unterkulm

Eingaben zur Kreditvorlage und Richtplananpassung sind unter Verwendung des Fragebogens spätestens bis 22. Dezember 2017 an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau (tiefbau@ag.ch) einzureichen.

Parallel zur Kreditvorlage und Richtplananpassung wird das Genehmigungsverfahren betreffend das Bauprojekt gemäss § 95 des Baugesetzes eingeleitet. Dazu erfolgt Ende Oktober 2017 eine separate Publikation und werden die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle während 30 Tagen in der Gemeinde Unterkulm öffentlich aufgelegt. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist gemäss separater Publikation einzureichen. Eingaben zur Kreditvorlage und Richtplananpassung sind zu trennen von Einwendungen gegen das Bauprojekt.

Aarau, 22. September 2017
Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Abteilung Tiefbau