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Medienmitteilung vom 13. Dezember 2017

Einwendung gegen das Projekt WSB-Eigentrassierung und Sanierung Böhlerknoten

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Der Gemeinderat Unterkulm hat gegen das aufgelegte Projekt der WSB-Eigentrassierung mit Sanierung des Böhlerknotens beim Kanton eine Einwendung eingereicht. Das Projekt berücksichtigt die individuellen Interessen der einzelnen Verkehrsteilnehmenden zu wenig. Die dominante Stellung der Bahn führt zu einer klaren visuellen Trennung des Ortsbildes.

In der Zeit vom 13. November 2017 bis am 12. Dezember 2017 sind die umfassenden Unterlagen zur WSB Eigentrassierung und zur Sanierung des Böhlerknotens beim Baudepartement des Kantons Aargau und bei der Gemeindekanzlei Unterkulm öffentlich aufgelegen. Zahlreiche Reaktionen aus der Bevölkerung sind direkt an den Gemeinderat gelangt oder haben die Tagespresse gefüllt. Kaum ein anderes Verkehrsthema hat die Wynentaler in den letzten Jahren so bewegt.

Von Beginn an stellte der Gemeinderat die übergeordnete Forderung, dass das Projekt das Dorf nicht zusätzlich entzwei teilen darf, weder in optischer noch in physischer Art. Es dürfen somit nicht nur ausschliesslich Auto und Bahn massgebend sein, sondern es ist eine gesamtheitliche Betrachtungsweise unter Einbezug des Menschen (Fussgänger und Radfahrer), des Umfeldes und der Umwelt zwingend, mit dem Ziel, Verträglichkeit unter allen Verkehrsteilnehmern (Koexistenz) zu erreichen. Diese prioritären Forderungen werden mit dem vorliegenden Projekt nicht erfüllt, weshalb sich der Gemeinderat zu einer Einwendung gegen das Projekt entschieden hat.

In seiner Einwendung spricht sich der Gemeinderat klar gegen den Bau von Barrieren aus. Die geplanten Lichtsignalanlagen sind ausreichend, steht doch jeder Verkehrsteilnehmende in der Pflicht, bei rot zu halten. Entgegen den zahlreichen Meinungen hat sich der Gemeinderat nicht gegen den Kreisel ausgesprochen. Vielmehr muss gewährleistet werden, dass Bahn, Verkehr und Kreisel optimal aufeinander abgestimmt werden. Der Gemeinderat erwartet, dass im Bereich des Böhlerknotens die Bahn als Strassenbahn beurteilt wird und deshalb mit reduzierter Geschwindigkeit unterwegs ist. Im Bereich des Strassenbahnbetriebes müssen keine Schranken erstellt werden. Für Bahn und Autos soll im Strassenbereich eine reduzierte Geschwindigkeit von 40 km/h gelten. Damit der Verkehrsfluss Nord-Süd auch während des Bahnbetriebes möglichst flüssig verläuft, soll eine zweite Fahrspur als Bypass gebaut werden. Die Randsteine zum Bahntrassee im Bereich der Eigentrassierung sind für Velofahrer gefährlich. Diese Abgrenzung muss mit anderen Massnahmen gewährleistet werden. Die Fussgängerinsel bei der Apotheke ist ersatzlos zu streichen, stellt diese in den ohnehin beengten Strassenverhältnissen ein Verkehrshindernis dar und vermittelt eine falsche Sicherheit.

Der Gemeinderat anerkennt den Handlungsbedarf im Bahnbereich und auf dem Böhlerknoten; aber nicht um jeden Preis. Gestärkt durch die Rückmeldungen aus der Bevölkerung wird sich der Gemeinderat weiterhin für das Projekt engagieren und die aktive Zusammenarbeit mit dem Kanton und der Bahn suchen. Wir werden uns jedoch mit Nachdruck gegen ein Projekt zur Wehr setzen, das den Bedürfnissen von Unterkulm und dem Wynental nicht entspricht.

Unterkulm, 13. Dezember 2017