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Gemeindewahlen Amtsperiode 2018/2021

Nachmeldefrist Ergänzungswahl

Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2018/2021
Ergänzungswahl vom 04. März 2018 - Nachmeldefrist

 

Ergänzungswahlen für 1 Mitglied der Finanzkommission und 2 Stimmenzähler-Ersatzmitglieder

 

Für die Ergänzungswahl von einem Mitglied der Finanzkommission und zwei Stimmenzähler-Ersatzmitgliedern hat sich innerhalb der Anmeldefrist folgende Kandidatin gemeldet:

Stimmenzähler-Ersatzmitglied

Härri Sonja, 1953, von Birrwil AG, Wiesengrund 1 (parteilos)

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können (§ 30a GPR).

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d. h. bis am Mittwoch, 31. Januar 2018, 12.00 Uhr, einzureichen. Das entsprechende Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder vom Online-Shop heruntergeladen werden.

Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird am 04. März 2018 eine Urnenwahl durchgeführt. Jede/r wahlfähige Stimmberechtigte kann in dieser Wahl als Kandidatin / Kandidat gültige Stimmen erhalten.

5726 Unterkulm, 22. Januar 2018
Gemeinderat