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Bienenhalterbeiträge 2018

Subventionsgesuche sind bis am 30. April einzureichen.

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Die Gemeinde Unterkulm richtet seit Jahren freiwillig einen jährlichen Beitrag an die Bienenhaltung aus. Anspruchsberechtigt sind alle Imkerinnen und Imker, die Bienenvölker innerhalb der Gemeinde Unterkulm stationiert haben. Die für die Subvention massgebende Anzahl Bienenvölker orientiert sich am Stichtag der kantonalen Bienenerhebung; aktuell der 15. März. Die Subventionszahlung ist durch den Bienenzüchterverein oder die Imkerin / den Imker jeweils bis spätestens 30. April mittels Kopie des kantonalen Bienenerhebungs-Formulars bei der Gemeindekanzlei, 5726 Unterkulm, anzumelden. Anmeldungen nach dem 30. April 2018 können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Gemeinderat dankt den Bienenhalterinnen und -haltern für ihren grossartigen Einsatz zu Gunsten unserer Natur.