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Ersatzwahlen

Anmeldeverfahren Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Finanzkommission und einem Stimmenzähler-Ersatzmitglied

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Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Finanzkommission und einem Stimmenzähler-Ersatzmitglied vom 23. September 2018 für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren

Der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Finanzkommission und einem Stimmenzähler-Ersatzmitglied wurde auf das Abstimmungs-Wochenende vom 23. September 2018 festgelegt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Unterkulm zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Unterkulm bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 10. August 2018, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Webseite der Gemeinde Unterkulm heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Ge­meinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Werden bis zum Ablauf der Anmeldefrist weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR).

Unterkulm, 05. Juni 2018