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Öffentliche Auflage Bau- und Nutzungsordnung

Die Unterlagen zur Gesamtrevision der Unterkulmer Nutzungsplanung liegen vom 20. August 2018 bis 18. September 2018 auf der Gemeindeverwaltung auf.

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Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland; öffentliche Auflage

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 20. August 2018 bis 18. September 2018 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Die Unterlagen werden ergänzend ohne rechtliche Verbindlichkeit auf der Website der Gemeinde Unterkulm aufgeschaltet.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
 

Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland; Nachführung Waldgrenzenplan

Mit den Einzonungen ist der Waldgrenzenplan gestützt auf die §§ 3 ff der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaV) vom 16. Dezember 1998 nachzuführen. Vorliegend ist kein Wald betroffen. Ein entsprechender Bericht des Kreisforstamts 4 Aarau-Kulm-Zofingen liegt öffentlich auf.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist vom 20. August 2018 bis 18. September 2018 beim Kreisforstamt 4 Aarau-Kulm-Zofingen, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wo keine Einsprache erhoben wird, erwächst die Nachführung des Waldgrenzenplans nach Ablauf der Auflagefrist in Rechtskraft.

 

Am Dienstag, 28. August 2018, findet um 20.00 Uhr in der Aula der Bezirksschule eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Der Gemeinderat informiert Sie an diesem Anlass über die wesentlichen Grundzüge der Nutzungsplanungs-Revision und zeigt die Veränderungen seit dem Mitwirkungsverfahren auf. Nutzen Sie diese Gelegenheit und informieren Sie sich aus erster Hand.