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Stille Wahl Stimmenzähler-Ersatzmitglied

Franz Hochstrasser in stiller Wahl als neues Stimmenzähler-Ersatzmitglied gewählt.

Ersatzwahl von einem Stimmenzähler-Ersatzmitglied vom 23. September 2018
für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Stille Wahl

Nach Ablauf der Nachmeldefrist für den ersten Wahlgang für die Ersatzwahl von einem Stimmenzähler-Ersatzmitglied sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) hat das Wahlbüro folgenden Kandidaten als gewählt erklärt:

Hochstrasser, Franz Xaver, 1945, von Sursee LU und Hägglingen AG, Rigistrasse 15 (Grüne)

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden (§ 66 ff GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.