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Ersatzwahlen Kommissionen

Anmeldeverfahren Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission und für ein Mitglied der Steuerkommission

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Ersatzwahlen für ein Mitglied der Finanzkommission und für ein Mitglied der Steuerkommission vom 19. Mai 2019 für den Rest der Amtsperiode 2018/2021;
Anmeldeverfahren

Der 1. Wahlgang für die Ersatzwahlen von einem Mitglied der Finanzkommission und einem Mitglied der Steuerkommission wurde auf das Abstimmungs-Wochenende vom 19. Mai 2019 festgelegt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Unterkulm zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Unterkulm bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 05. April 2019, 12.00 Uhr, einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Website heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Ge­meinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Werden bis zum Ablauf der Anmeldefrist weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR).

5726 Unterkulm, 21. Januar 2019