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Ersatzwahl Gemeinderat

Anmeldeverfahren Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates

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Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates vom 19. Mai 2019 für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren

Gemeinderat Peter Michel hat seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat erklärt. Am 19. Mai 2019 findet der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Unterkulm zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Unter­kulm bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 05. April 2019, 12.00 Uhr, einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Website heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann
(§ 30 Abs. 1 GPR).

5726 Unterkulm, 21. Januar 2019