Direkt zum Inhalt springen

Kommunale Ersatzwahlen - Stille Wahlen

Ersatzwahlen für je ein Mitglied der Schulpflege, der Finanzkommission und der Steuerkommission vom 19. Mai 2019 für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; stille Wahlen

Nach Ablauf der Nachmeldefrist für den ersten Wahlgang für die Ersatzwahl von je einem Mitglied der Schulpflege, der Finanzkommission und der Steuerkommission sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) hat das Wahlbüro folgenden Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt erklärt:

Schulpflege
Kolly-Scheiber, Stefanie, 1985, von St. Silvester FR und Biberstein AG, Juchstrasse 18 (parteilos)

Finanzkommission
Winterberg, Vinzenz Pius, 1950, von Roggliswil LU, Kreuzstrasse 7 (parteilos)

Steuerkommission
Bösiger-Suter, Daniela, 1981, von Gränichen AG und Langenthal BE, Steinenbergstrasse 28 (Gewerbe Kulm)

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden (§ 66 ff GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.