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Benützungsbestimmungen Schulanlage

Der Gemeinderat Unterkulm hat für das gesamte Unterkulmer Schulareal mit sofortiger Wirkung ein Aufenthaltsverbot während den Nachtruhezeiten erlassen. Damit reagiert der Gemeinderat auf die unverhältnismässigen Lärmbelästigungen und die nächtlichen Hinterlassenschaften unliebsamer Gäste.

Der Gemeinderat Unterkulm hat für das gesamte Unterkulmer Schulareal mit sofortiger Wirkung ein Aufenthaltsverbot während den Nachtruhezeiten erlassen. Damit reagiert der Gemeinderat auf die unverhältnismässigen Lärmbelästigungen und die nächtlichen Hinterlassenschaften unliebsamer Gäste.

Schulanlage Unterkulm.jpg

Für die Benützung der Unterkulmer Schulanlagen für nichtschulische Aktivitäten und für den Jugendtreff gelten folgende Bestimmungen:

  • Die Benützung der Anlagen erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei Unfällen oder Diebstahl wird jede Haftung abgelehnt.
  • Zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr gilt für ausserschulische Aktivitäten ein Aufenthaltsverbot auf dem gesamten Schulareal und beim Jugendtreff. Von dieser Regelung ausgenommen sind öffentliche Veranstaltungen und Anlässe der offiziell in der Gemeinde akkreditierten Sportvereine.
  • Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt eine generelle Nachtruhe. Das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, ist verboten. Ab 20.00 Uhr ist auf das Ruhebedürfnis der Anwohner gebührend Rücksicht zu nehmen.
  • Lautsprecheranlagen sind verboten.
  • Motorfahrzeuge und Velos sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Das Befahren der Anlagen mit Motorfahrzeugen und Velos ausserhalb der üblichen Verkehrsflächen (Zu und Wegfahrt zu Parkplätzen) ist für nicht berechtigte Personen verboten.
  • Die Schulanlagen und der Jugendtreff sind in einem sauberen Zustand zu verlassen. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Die Bereiche gelten als „Abfallfreie Zonen“.
  • Das Verrichten der Notdurft auf öffentlichem Grund ausserhalb von WCAnlagen ist verboten.
  • Hunde sind auf der gesamten Schulanlage an der Leine zu führen.
  • Schäden an den Anlagen sind umgehend der Gemeindeverwaltung zu melden (Tel. 062 768 82 40 oder gemeinde@unterkulm.ch).

Es gelten das Reglement über die Benützung der Schul- und Sportanlagen vom 1. Oktober 2006 und das Polizeireglement vom 1. Januar 2009. Personen, die sich nicht an die Benützungsvorschriften halten, können vom Platz gewiesen und mit einer Busse belegt werden. Widerhandlungen werden gemäss Polizeireglement sanktioniert.

Gemeinderat Unterkulm, 16. April 2018