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Steuererklärung 2018

In den vergangenen Tagen haben Sie die Unterlagen zum Ausfüllen der Steuererklärung 2018 erhalten. Diese müssen bis am 31. März 2019 beim Reg. Steueramt eingereicht werden. Damit alles rund läuft, informieren wir Sie über ein paar wichtige Einzelheiten.

In den vergangenen Tagen haben Sie die Unterlagen zum Ausfüllen der Steuererklärung 2018 erhalten. Diese müssen bis am 31. März 2019 beim Reg. Steueramt eingereicht werden. Damit alles rund läuft, informieren wir Sie über ein paar wichtige Einzelheiten.

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Die Steuererklärung 2018 muss bis am 31. März 2019 (unselbstständig Erwerbende, Rentnerinnen und Rentner) oder bis am 30. Juni 2019 (selbstständig Erwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) beim Regionalen Steueramt Kulm eingereicht werden. Bitte beachten Sie für die Ausfertigung und Eingabe der Steuererklärung folgende Punkte:

EasyTax

Wie gewohnt, kann die bereits bewährte Software „EasyTax“ zum Ausfüllen der Steuererklärung verwendet werden. Wie bereits letztes Jahr, erfolgt für die Steuererklärung 2018 kein Versand von EasyTax-CD‘s mehr. Das Programm kann über die Website des Kantonalen Steueramtes heruntergeladen oder direkt beim Regionalen Steueramt Kulm bezogen werden. Da die Steuererklärungen nun für alle Gemeinden digital bearbeitet werden, können Sie die Steuererklärung auch direkt mit EasyTax übermitteln. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den unterschriebenen Quittungsbeleg zusammen mit den zugehörigen Belegen zur Steuererklärung in Papierform einzusenden.

Von Hand ausgefüllte Steuererklärungen

Beim Ausfüllen der Steuererklärung von Hand vereinfacht die Beachtung folgender Punkte die Bearbeitung der Unterlagen:

  • blauen oder schwarzen Schreibstift verwenden (keinen Bleistift)
  • Zahlen rechtsbündig in die vorgesehenen Zahlenfelder eintragen
  • keine 1000er Trennzeichen (‘) anbringen
  • nur ganze Franken eintragen
  • nicht benötigte Felder leer lassen (keine «0» oder «-» eintragen)

Keine Originalbelege einreichen

Bitte reichen Sie keine Originalbelege, sondern nur Kopien ein. Die eingereichten Papierakten werden nach dem Einscannen automatisch und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben vernichtet.

Unterschrift nicht vergessen

Auch im digitalen Zeitalter sind wir noch auf Ihre Unterschrift angewiesen. Bitte unterschreiben Sie nach getaner Arbeit Ihre Steuererklärung oder den ausgedruckten Quittungsbeleg.

Einführung Mahngebühren

Im Veranlagungsverfahren der natürlichen Personen werden erstmals für die Steuerperiode 2018, für welche im Kalenderjahr 2019 die Steuererklärung einzureichen ist, Gebühren erhoben. Die Abgabefrist für die Steuererklärungen natürlicher Personen bleibt beim 31. März. Eine erste Erstreckung der Frist wird bis Ende Juni gewährt. So wird beispielsweise eine Steuererklärung 2018, welche bis Ende Juni noch nicht eingereicht wurde, ab dem Monat Juli erstmals gemahnt und mit einer Mahngebühr von Fr. 35.00 belegt. Ausgenommen sind Spezialsteuern, wie Grundstückgewinnsteuern. Wird die Steuererklärung auch bis zum gemahnten Termin nicht eingereicht, so erfolgt eine zweite Mahnung, welche mit einer Gebühr von Fr. 50.00 belegt wird.

Fristerstreckung übers Internet

Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche 'Code' benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.

Für Auskünfte rund um die Steuererklärung oder bei Fragen zu den unterschiedlichen Steuern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regionalen Steueramtes Kulm (062 768 82 60) gerne zur Verfügung.