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Baugesuchs-Publikationen

Nachfolgend finden Sie die amtlichen Baugesuchs-Publikationen der Gemeinde Unterkulm. Bitte beachten Sie die Auflagefristen.

Gegen die Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 5726 Unterkulm, schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Einwendungen müssen von den Einwendenden selbst oder von einer von ihnen bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.