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Gemeindewahlen 2025

Kommunale Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026-2029

Anmeldeverfahren  |  Stille Wahlen  |  1. Wahlgang  |  2. Wahlgang  |  Ergänzungswahl  |   Dienstleistungen


Anmeldeverfahren

Am 28. September 2025 findet in Unterkulm der 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörde für die Amtsperiode 2026-2029 statt:

  • 5 Mitglieder des Gemeinderates (inkl. Gemeindeammann und Vizeammann)
  • 5 Mitglieder der Finanzkommission
  • 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
  • 3 Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder des Wahlbüros

Sofern im 1. Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können, wird ein allenfalls erforderlicher 2. Wahlgang am 30. November 2025 durchgeführt.

Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Unterkulm bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder nachfolgend heruntergeladen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Regelung für die Gemeinderatswahlen
Für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann ist im 1. Wahlgang eine stille Wahl nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Stimmen für den Gemeindeammann und den Vizeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Gemeindeammann, Vizeammann und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR).

Regelung für die übrigen Wahlen (Stille Wahlen)
Sind für Finanzkommission, Steuerkommission, Steuerkommission-Ersatz sowie für die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlbüros, weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
 

Ergebnis Anmeldungen 1. Wahlgang

Sämtliche Anmeldungen, die innerhalb der ersten Anmeldefrist bei der Gemeindekanzlei eingingen, sind im nachfolgenden Dokument enthalten.
1. Wahlgang - Publikation Namen.pdf [pdf, 122 KB]

Für den Gemeinderat ist gemäss § 30b des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) im 1. Wahlgang keine stille Wahl möglich. Somit einfällt auch eine Nachmeldefrist. Im 1. Wahlgang vom Sonntag, 28. September 2025 kann jede und jeder wahlfähige Stimmberechtige (nicht nur angemeldete) als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Die Angemeldeten werden den Stimmberechtigten in den Wahlunterlagen lediglich bekannt gegeben. Für alle übrigen, vom Volk zu wählenden Behörden und Gremien, gilt eine Nachmeldefrist bis am 26. August 2025, 12.00 Uhr. Innert dieser Frist können weitere Wahlvorschläge, die von 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sind, bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

 

Stille Wahlen

Nach Ablauf der Nachmeldefrist konnten folgende Stillen Wahlen vorgenommen werden:
1. Wahlgang - Publikation stille Wahlen.pdf [pdf, 115 KB]

Die ordentliche Urnenwahl der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindeammanns, des Vizeammanns, zwei Mitgliedern der Finanzkommission und einem Stimmenzähler-Ersatzmitglied findet am 28. September 2025 statt.

 

Ergebnis 1. Wahlgang

Die Wahlprotokolle aus dem ersten Wahlgang finden Sie hier. Sofern für die verbleibenden Sitze im Gemeinderat (3 Mitglieder), in der Finanzkommission (2 Mitglieder) und im Wahlbüro (1 Ersatzmitglied) keine stillen Wahlen zu Stande kommen, wird am 30. November 2025 ein zweiter Wahlgang stattfinden. Gemäss § 32 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Die Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang müssen so­mit bis am Mittwoch, 08. Oktober 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Die entsprechenden Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder heruntergeladen (Gesamterneuerungswahlen - Anmeldeformular 2. Wahlgang.pdf [pdf, 118 KB]) werden.

 

2. Wahlgang

Der 2. Wahlgang findet am Sonntag, 30. November 2025, statt. Das Anmeldeformular für den 2. Wahlgang steht zum herunterladen bereit. Innerhalb der Anmeldefrist sind bis am Mittwoch, 08. Oktober 2025, 12.00 Uhr, folgende Anmeldungen eingegangen:

2. Wahlgang - Publikation Namen mit Nachmeldefrist.pdf [pdf, 95 KB]

Die Nachmeldefrist läuft bis am Dienstag, 21. Oktober 2025, 12.00 Uhr. Gehen keine weiteren Nominationen ein, werden die Angemeldeten in stiller Wahl gewählt. Für die vakanten Sitze in erfolgt eine Ergänzungswahl. Für die Wahl von einem Stimmenzähler-Ersatzmitglied findet am 30. November 2025 ein ordentlicher Urnengang statt.

Nach Ablauf der Nachmeldefrist konnten für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann stille Wahlen durchgeführt werden.

2. Wahlgang - Publikation Stille Wahlen.pdf [pdf, 92 KB]

 

Ergänzungswahl

Für die zwei Sitze in der Finanzkommission sind auch innerhalb der Nachmeldefrist für den 2. Wahlgang keine Anmeldungen eingegangen. Gemäss § 33 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist für diese noch zu vergebende Sitze innert sechs Monaten seit dem ersten Wahlgang eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen. Der Ergänzungswahlgang findet am 08. März 2026 statt.

Ergänzungswahl - Publikation Anmeldeverfahren.pdf [pdf, 59 KB]

 

 

Dienstleistungen

Gesamterneuerungswahlen - Anmeldeformular 1. Wahlgang.pdf [pdf, 87 KB]
Gesamterneuerungswahlen - Anmeldeformular 2. Wahlgang.pdf [pdf, 118 KB]
Ergänzungswahlgang - Anmeldeformular.pdf [pdf, 122 KB]