Formular Mieterwechsel
Vermieter und Logisgeber sind gesetzlich verpflichtet, Zu- und Wegzüge von Mietern oder Logisnehmern bei der Gemeinde zu melden. Das Formular kann ausgedruckt und an die Abteilung Einwohnerdienste bzw. die Finanzverwaltung geschickt werden.