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Formular Mieterwechsel

Vermieter und Logisgeber sind gesetzlich verpflichtet, Zu- und Wegzüge von Mietern oder Logisnehmern bei der Gemeinde zu melden. Das Formular kann ausgedruckt und an die Abteilung Einwohnerdienste bzw. die Finanzverwaltung geschickt werden.

Mieterwechsel.pdf [pdf, 43 KB]