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Ersatzwahl Finanzkommission - Stille Wahlen

Zwei neue Mitglieder der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 in stiller Wahl gewählt.

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Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Finanzkommission vom 14. Juni 2026 für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; Stille Wahl

Nach Ablauf der Nachmeldefrist für den ersten Wahlgang für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Finanzkommission sind nicht mehr wählbare Kandidierende vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) hat das Wahlbüro folgende Kandidierende als gewählt erklärt:

  • Haller Manfred, 1962, von Gontenschwil AG, Binzhaldenstrasse 7 (parteilos)
  • Von Känel Susanne, 1960, von Glattfelden ZH, Finkenweg 6 (parteilos)

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden (§ 66 ff GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Unterkulm, 12. Mai 2026