Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 3
Feuerverbot im Wald und am Waldrand
Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 3 von 5 heruntergestuft (erhebliche Waldbrandgefahr). Damit gilt ein bedingtes Feuerverbot im und am Waldrand.
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