Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 4
Weiterhin bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Die Verantwortlichen des Kantons und der AGV haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 gesenkt (grosse Waldbrandgefahr). Damit gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand.
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