Feuerverbot im Wald und am Waldrand
Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 3 von 5 heruntergestuft (erhebliche Waldbrandgefahr). Damit gilt ein bedingtes Feuerverbot im und am Waldrand.
Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 3 von 5 heruntergestuft (erhebliche Waldbrandgefahr). Damit gilt ein bedingtes Feuerverbot im und am Waldrand.
Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben am Mittwoch, 16. September 2026, eine Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben
die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des bedingten Feuerverbots nicht mehr notwendig.
Neu gilt im Kantonsgebiet die Gefahrenstufe 3 von 5 (erhebliche Waldbrandgefahr). Es gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) bis auf Widerruf. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und Waldrändern.
Weitere Informationen zum Feuerverbot finden Sie im nachfolgenden Merkblatt:
Merkblatt Waldbrandgefahr - Stufe 3.pdf [pdf, 511 KB]