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Entsorgungs-Infos


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Entsorgung allgemein 

  • Entsorgungsdaten 2024.pdf [pdf, 66 KB]
  • Entsorgungs-Infos [pdf, 397 KB]
     
  • Die kleineren Container (140 lt und 240 lt) sind in Gruppen zusammenzustellen. Es ist durchaus zumutbar, den mit Rädern versehenen Container bis 50 m weit zu fahren. Die Anwohner an nicht bedienten Stichstrassen haben sogar einen längeren Anlieferungsweg zu akzeptieren. Wo dieser Forderung nicht nachgelebt wird, legt der Gemeinderat verbindliche Container-Sammelplätze fest. Nicht auf diesen Sammelplätzen stehende Container werden dann nicht mehr geleert.
     
  • Die Öffnungszeiten der zentralen Abfallsammelstelle beim Bauamtswerkshof an der Juchstrasse finden Sie hier.
     
  • Die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten, grauen Container sind Eigentum der Gemeinde und dürfen bei einem Wohnsitzwechsel nicht mitgenommen werden. Sie sind in gereinigtem Zustand beim Haus bzw. bei der Wohnung zu belassen.

Bezüglich der allgemeinen Vorschriften über die Abfall-Entsorgung und die geltenden Kehrichtgebühren wird auf das von der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 1995 beschlossene Abfall-Reglement und den per 01. Januar 2024 angepassten Gebührentarif verwiesen. Sie finden beide Dokumente im Online-Schalter unter der Rubrik "Reglemente".

 

Altglas

Separate Altglas-Abfuhren erfolgen keine mehr. Das Altglas kann gebührenfrei über die speziellen Glas-Container an folgenden Standorten entsorgt werden:

  • bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch
  • bei der Sammelstelle Binzhalde
  • beim Restaurant Wannenhof

Bei der Glasablieferung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Nur Verpackungsglas (Flaschen, Konfitüren- und Gurkengläser etc.) kann wiederverwertet werden. Trinkgläser oder Fenstergläser gehören in die Kehrichtentsorgung.
  • Das gesammelte Glas darf keine Fremdmaterialien wie Verschlüsse und Umhüllungen jeder Art, Porzellan, Kunststoffflaschen, Ton und Steingut, Textilien, Fensterglas, Leuchtstoffröhren, Glühbirnen, etc. enthalten. Papieretiketten brauchen hingegen nicht entfernt zu werden.
  • Bei der Anlieferung ist das Glas nach Farben zu trennen.

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Altpapier

Die Altpapiersammlung findet im Jahr 2024 an folgenden Tagen statt:

  • Donnerstag, 04. April 2024
  • Donnerstag, 19. September 2024

Das Papier (ohne Karton und Plastik) ist in Bündeln zu verschnüren. In Schachteln oder Papiertaschen abgefülltes Altpapier wird nicht mitgenommen.

Nebst den ordentlichen Papiersammlungen steht zur gebührenfreien Entsorgung von Altpapier ein Grosscontainer bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch zur Verfügung.

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Altmetall

Separate Altmetall-Abfuhren erfolgen keine mehr. Das Altmetall kann gebührenfrei bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch abgeliefert werden.

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Altkleider

Der Samariterverein Kulm führt keine eigentliche Altkleider-Sammlungen mit Abholservice durch, stellt aber in der Gemeinde verschiedene Sammelcontainer zur Verfügung. Standorte befinden sich bei der Zentralen Sammelstelle Juch sowie bei der Sammelstelle Binzhalde. Die Sammelsäcke können jeweils zwei Wochen vor einer Sammlung in verschiedenen Geschäften bezogen werden. Gesammelt werden gute, noch verwendbare Kleider und Schuhe. Die Abgabe der Altkleider ist gebührenfrei.

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Altöl

Die permanente Altöl-Sammelstelle befindet sich bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch. Das anfallende Altöl kann gebührenfrei abgeliefert werden. Es darf weder verbrannt noch der Kanalisation zugeführt werden.

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Aluminium

Aluminium-Abfälle (Pfannen, Stühle, Profile etc.) können gebührenfrei bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch abgeliefert werden. Alu-Folien dürfen nicht mehr abgeliefert werden, da deren Wiederverwertung nicht mehr gewährleistet ist. Sie gehören in den normalen Hauskehricht.

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Aludosen

Aludosen (nicht magnetische Getränke-Dosen, kein Weissblech) können gebührenfrei bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch abgeliefert werden.

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Autobatterien

Autobatterien müssen bei den Verkaufsstellen oder bei Autogaragen entsorgt werden. Die Gemeinde nimmt keine Autobatterien zur Entsorgung entgegen.

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Batterien

Leere Batterien aller Art sind grundsätzlich in den Geschäften, in denen sie gekauft worden sind, zurückzugeben. Sie können jedoch auch gebührenfrei bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch abgeliefert werden (keine Autobatterien, keine Akkus).

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Bauschutt

Steine, Gips, Keramik, Beton und Blumentöpfe können bis zu einer Menge von 0.2 m3 gebührenfrei bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch abgeliefert werden.

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Blechdosen

Für die gebührenfreie Entsorgung von Konservendosen stehen zwei separate Container zur Verfügung und zwar an folgenden Standorten:

  • zentrale Abfallsammelstelle Juch
  • Sammelstelle Binzhalde

Die Dosen und Büchsen sind in sauber gereinigtem Zustand abzuliefern. Farbbüchsen und -kessel mit Farbresten gehören nicht in diese Container, sondern müssen bei der Verkaufsstelle abgegeben werden. Stahlblech- und Alu-Dosen müssen nicht mehr getrennt werden, sondern können in den gleichen Container geworfen werden.

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Bücher

Bücher können gebührenfrei bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch abgeliefert werden.

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CD / DVD

CD und DVD können gebührenfrei bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch abgeliefert werden.

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Elektro- und Elektronikgeräte

A) Unterhaltungselektronik / Haushaltklein- und Grossgeräte

Weil das Recycling durch vorgezogene Recyclinggebühren (vRG) beim Kauf neuer Geräte finanziert wird, können folgende Geräte kostenlos zurückgegeben werden:

Unterhaltungselektronik
(z. B. Fernseher, Radio, Stereoanlagen, PC mit Zubehör, Kassensysteme, Telefonapparate, Kopierer, Fax, Satellitenempfänger, Funkgeräte, Projektoren etc.)

Haushaltklein- und grossgeräte
(z. B. Küchengeräte, Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffeemaschinen, Kühlgeräte, Backöfen, Waschmaschinen und Tumbler, Bügelmaschinen, Haartrockner, Rasierapparate, Heizlüfter, Ventilatoren, Solarien etc.)

Elektrogeräte des Bau-, Garten- und Hobbymarktes
(z. B. Elektrowerkzeuge, elektrische Gartengeräte, Antennenanlagen, Labor- und Messgeräte, Spielwaren (Fahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe), Musikinstrumente etc.)

B) Tonerkartuschen und Tintenpatronen

Leere Tonerkartuschen oder Tintenpatronen können über die Recycling-Aktion des Schweizerischen Roten Kreuzes entsorgt werden. Interessierte Firmen finden weitere Informationen zu dieser kostenlosen Aktion unter www.redcross.ch.

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Grünabfuhr

Die Grüngutverwertung durch die Gemeinde ist kostenpflichtig und erfolgt durch das ganze Jahr alle 14 Tage. Bei der ordentlichen Grünabfuhr werden nur noch Grüngebinde mit einer gültigen Jahresvignette geleert. Von der Gebührenpflicht ausgenommen ist die Ablieferung von Laub sowie Baum- und Sträucherschnitt. Grosse Mengen von Baum- und Sträucherschnitt müssen jedoch durch einen privaten Häckseldienst selber entsorgt werden.

Kosten der Grüngut-Vignette

Gebinde Grösse Preis
Grünkübel mit Deckel 25 lt. Fr. 30.00
Container bis 140 lt. Fr. 105.00
Container bis 240 lt. Fr. 165.00
Container bis 800 lt. Fr. 350.00

Wichtig: Zulässige Gebinde

Container
Container (140 bis 770 Liter) sind ideale Behälter für die Grüngutsammlung. Die Belader können die Container zum Fahrzeug rollen und automatisch kippen, was viel leichter ist, als Körbe, Zainen, Harassen oder Kompostkübeli zu tragen und zu leeren. Zudem ist das Grüngut vor Regen geschützt und bleibt an den glatten Wänden nicht hängen.

Kompostbeutel
Kompostbeutel - nur jene erkennbar am weissen Gitterdruck - sind vollständig und schadstofffrei kompostierbar. Sie eignen sich als Einlagesäcke für Kompostkübeli und Container oder als Ergänzung zum Container (z. B. für Laub) und erleichtern deren Reinigung.

Bündel
Äste und Zweige sind mit abbaubarer Schnur zu Bündel von maximal 140 cm Länge und max. 25 kg Gewicht zu schnüren. Kompostierbares Material in normalen Kehrichtsäcken, Körben und Harassen und einzelnen Kleingebinden werden nicht mehr geleert.

In die Grünabfuhr gehört:

Aus dem Haushalt:
Rohe Rüstabfälle von Obst und Gemüse, Kaffeesatz und Teekraut inkl. Filterpapier, Eierschalen, Blumensträusse ohne Draht und Schnur, Topfpflanzen ohne Töpfe, Kleintiermist von Pflanzenfressern.

Aus dem Garten:
Rasen-/Wiesenschnitt und Laub, Baum- und Sträucherschnitt, Stauden von Blumen und Gemüse, Jät und Fallobst.

In die Grünabfuhr gehört nicht nicht:

Gekochte Speisereste, Fleisch, Fisch, Knochen, Kunststoff und Plastik, unverrottbare Schnüre, Steine, Hundekot und Katzenstreu, Glas, Metall, Textilien, Batterien, Asche, Mineralöl, Staubsaugersäcke, Strassenwischgut etc.

Beim Technischen Betrieb kann Kompost zu Fr. 5.50 pro Sack à ca. 40 Liter bezogen werden.

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Hartplastik

Plastikartikel aus Haushalt und Gewerbe (keine Folien) können gegen eine Gebühr von Fr. -.65 / kg bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch entsorgt werden.

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Hauskehricht

Die Kehrichtabfuhr findet im dicht besiedelten Gemeindegebiet jeden Mittwoch statt. Die Kehrichtabfuhr im dünn besiedelten Gemeindegebiet erfolgt alle 14 Tage. Es werden nur die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten oder mit einem Daten-Chip versehenen Container geleert. Die Container sind in den Wohnquartieren möglichst an gemeinsamen Standorten in einem Abstand von ca. 100 m an der Kehrichtabfuhr-Route bereitzustellen.

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Kadaver, Metzgereiabfälle und Konfiskate

Alle Tierkadaver, anfallenden Metzgereiabfälle und Konfiskate müssen zu der zentralen Abfallsammelstelle Juch entsorgt werden. Die anderweitige Beseitigung dieser Abfälle (Vergraben, Ablieferung mit der normalen Kehrichtabfuhr etc.) ist verboten und wird bestraft. Die Entsorgung ist in der Regel gebührenfrei.

Die Abfälle sind ohne jegliche Verpackung in die in der vorhandenen Kühlbox stehenden Container zu legen. Es ist darauf zu achten, dass immer zuerst der angefangene Container vollständig gefüllt und dass die Kühlbox wieder richtig verschlossen wird.

Bezüglich des Zutrittes ausserhalb der Öffnungszeiten der zentralen Abfallsammelstelle Juch kann während der ordentlichen Arbeitszeiten mit den Mitarbeitern des Technischen Betriebes Kontakt aufgenommen werden.

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Karton

In der zentralen Abfallsammelstelle Juch steht ein Container für die gebührenfreie Abgabe von Karton zur Verfügung.

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Korken

Korken können gebührenfrei bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch abgeliefert werden.

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Kunststoffsäcke entsorgbar

Plastikartikel aus Haushalt und Gewerbe (keine Folien) können in den speziell dafür vorgesehenen Kunststoffsäcken bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch gebührenfrei abgeliefert werden.

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Leuchtstoffröhren und Entladungslampen

Ausgebrannte Leuchtstoffröhren und Entladungslampen sind in unbeschädigtem Zustand bei dem Geschäft zurückzugeben, bei dem die neuen Röhren oder Lampen gekauft werden. Sie können jedoch auch bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch gebührenfrei entsorgt werden. Glühbirnen, LED, Energiesparlampen gehören aufgrund ihrer kritischen Inhaltsstoffen in die Kehrichtentsorgung.

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Neophyten

Neophyten können gebührenfrei bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch entsorgt werden.

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Nespressokapseln

Nespressokapseln können gebührenfrei bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch entsorgt werden. Die Gemeinde Unterkulm sammelt die Kaspeln als offizielle Sammelstelle von Nespresso. Weitere Informationen zum Recycling Ihrer Kapseln finden Sie hier.

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PET-Flaschen

PET-Flaschen können bei den Verkaufsstellen oder bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch gebührenfrei entsorgt werden.

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Pneus

Reifen von Motorfahrzeugen, Velos etc. sind bei den Verkaufsstellen oder Autogaragen zu entsorgen.

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Sonderabfälle

Giftige Abfallstoffe (Chemikalien, Säuren, Laugen, Reinigungsmittel, Beizen, Farben, Fixier- und Entwicklungsbäder, galvanische Bäder, Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel, Insektenspray, überlagerte Arzneimittel oder andere als giftig zu betrachtende Stoffe) sind an die Verkaufsstelle zu retournieren. Es ist darauf zu achten, dass die Giftstoffe in den Originalpackungen abgeliefert und nicht zusammengeschüttet oder vermischt werden. Überlagerte Medikamente können auch bei der Wyna-Apotheke zurückgegeben werden. Eine separate Gift-Sammlung ist nicht vorgesehen.

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Sperrgut

Brennbares Sperrgut wird bei der ordentlichen Kehrichtabfuhr nicht mitgenommen. Es ist gegen Entrichtung einer Entsorgungsgebühr bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch abzuliefern. Gebührenfrei entsorgt werden können: Bauschutt, Steine, Beton, Kies, Tonwaren, Humus, etc. in kleinen Mengen (max 0.20 m3). Gebührenpflichtig entsorgt werden müssen: Fenster, Fensterglas, Spiegel, Holz, Kunststoffe, Isolationsplatten, Asche, Katzenstreu etc.

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Styropor

Styropor kann bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch gebührenfrei abgeliefert werden.

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Tetrapackungen

Tetrapackungen können bei der zentralen Abfallsammelstelle Juch gebührenfrei abgeliefert werden.

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