Krebspest – Sperrgebiet der Wyna
Für den gesamten Flusslauf der Wyna wurde aufgrund der Krebspest ein Sperrgebiet erlassen. Das Betreten der Wyna ist für Mensch und Tier untersagt. Entnehmen Sie keine Krebse aus der Wyna und setzen Sie keine Krebse aus oder um.
Für den gesamten Flusslauf der Wyna wurde aufgrund der Krebspest ein Sperrgebiet erlassen. Das Betreten der Wyna ist für Mensch und Tier untersagt. Entnehmen Sie keine Krebse aus der Wyna und setzen Sie keine Krebse aus oder um.
Die Krebspest wird durch den gebietsfremden Pilz «Aphanomyces ast aci» verursacht und ist hochansteckend. Ursprünglich wurde die Krebspest mit amerikanischen Krebsarten wie dem Signalkrebs eingeschleppt. Diese Arten erkranken meist nicht daran, können den Pilz aber weiterverbreiten. Einheimische Flusskrebse stecken sich häufig an kranken oder bereits toten Artgenossen an. Der Pilz bildet zudem ansteckende Sporen, welche im Wasser viele Tage überleben können. Die Krebspest kann dadurch auch indirekt verschleppt werden, zum Beispiel durch Wasser aus den betroffenen Gewässern oder über Gegenstände wie Stiefel, Angelgeräte oder Netze. Auch Menschen und Tiere, die mit dem Wasser in Kontakt kommen, können den Erreger unbemerkt weitertragen. Infizierte einheimische Flusskrebse sind oft tagsüber sichtbar, wirken geschwächt und verlieren teilweise Gliedmassen. Manchmal wachsen weisse, watteartige Wucherungen an ihrem Körper. Die Krebspest endet fast immer tödlich für einheimische Flusskrebse. Für den Menschen und alle anderen Tiere ist die Krankheit ungefährlich.
Melden Sie bitte auffällige oder tote Krebse an:
Telefon 062 835 28 50 oder E-Mail jagd_fischerei@ag.ch
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, die angeordneten Massnahmen einzuhalten, um damit die weitere Ausbreitung der Krebspest zu verhindern. Detaillierte Informationen zur Krebspest finden Sie auf der Website des Kantons Aargau.
Unterkulm, 1. September 2026