Weiterhin bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Die Verantwortlichen des Kantons und der AGV haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 gesenkt (grosse Waldbrandgefahr). Damit gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand.
Die Verantwortlichen des Kantons und der AGV haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 gesenkt (grosse Waldbrandgefahr). Damit gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand.
Die tieferen Temperaturen und der Regen der vergangenen Tage führen betreffend die Brandgefahr zu einer leichten Entspannung, weshalb das absolute Feuerverbot im Freien per 27. August 2026 um 12.00 Uhr aufgehoben werden kann. Die Niederschläge waren aber wenig ergiebig, und die Trockenheit hält an. Dies führt betreffend die Waldgebiete zu einem weiterhin hohen Risiko von Bränden.
Das Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand, das seit Mittwoch, 24. Juni 2026, 18 Uhr, gilt, bleibt deshalb bis auf Weiteres bestehen.
Das kantonale Feuerwerksverbot ist per 27. August 2026 um 12.00 Uhr ebenfalls aufgehoben. Für Feuerwerke gelten wieder die kommunalen Bestimmungen, womit das Abbrennen von Feuerwerk nur am Bundesfeiertag und an Silvester erlaubt ist.
Vorsicht beim Feuern, Grillieren und Bräteln
Aufgrund der Trockenheit besteht nach wie vor im Wald, im Offenland (Felder, Wiesen) sowie im Siedlungsgebiet erhöhte Brandgefahr. Das Grillieren in befestigten Feuerstellen und die Nutzung von Kohlegrills im Siedlungsgebiet ist wieder zulässig, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz auch im Wald zulässig.
Weitere Informationen zum Feuerverbot finden Sie im nachfolgenden Merkblatt:
Merkblatt Trockenheit Gefahrenstufe 4 (bedingtes Feuerverbot).pdf [pdf, 746 KB]