Direkt zum Inhalt springen

Adoption eines Kindes

Die rechtliche Situation zur Adoption ist in Art. 264 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches festgehalten. Voraussetzung zur Kindsadoption ist ein 1-jähriges Pflegeverhältnis. Zudem müssen die Eltern mindestens 16 Jahre älter sein als das Kind. Ehegatten müssen mindestens 5 Jahre verheiratet oder mindestens 35-jährig sein. Gesuchsformulare für ein Adoptionspflegeverhältnis sowie für die Adoption sind beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Sektion Bürgerrecht und Personenstand, zu beziehen.

Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Bürgerrecht und Personenstand
Bahnhofplatz 3c
5001 Aarau

Tel. 062 835 14 40
Fax 062 835 14 59

Dienstleistungen:


Zuständige Abteilung