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Adressauskunft

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis

Die Gebühren (Fr. 20.00, zzgl. Fr. 1.00 Porto) werden in Rechnung gestellt.

Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.


Zuständige Abteilung