Adressauskunft
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir folgende Unterlagen:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
Die Gebühren (Fr. 20.00, zzgl. Fr. 1.00 Porto) werden in Rechnung gestellt.
Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.