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Kindes- und Erwachsenenschutz

Bei der Führung der Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen (Beistandschaften) werden hauptsächlich Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie von geistig behinderten und / oder sozial benachteiligten Erwachsenen in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten vertreten und für deren Schutz und Betreuung gesorgt.

Die für Unterkulm zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist das
Familiengericht Kulm
Bezirksgebäude
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Tel. +41 62 768 55 55
Fax +41 62 768 55 56


Die Mandate werden durch den Berufsbeistand geführt.


Zuständige Abteilung