Direkt zum Inhalt springen

Meldung eines Todesfalles - Beratung und Organisation von Bestattungen

Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heims. Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Dem Regionalen Zivilstandsamt ist der Todesfall innert zweier Tage anzuzeigen.

Die Angehörigen von in Unterkulm wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, beim Bestattungsamt vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden).

In Absprache mit den Angehörigen werden die Bestattungsart bestimmt (Feuer- oder Erdbestattung) und die Termine für die Beisetzung und Abdankung festgelegt.

An allen arbeitsfreien Tagen haben sich die Angehörigen direkt mit dem Pikettdienst des Bestattungsamtes in Verbindung zu setzen. Über Telefon 062 768 82 40 wird Ihnen die zuständige Pikett-Nummer mitgeteilt. Der Pikettdienst ist jeweils zwischen 09.00 Uhr und 11.00 Uhr erreichbar.


Zuständige Abteilung