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Wirtetätigkeit - Wirtebewilligung / Ausschank und Verkauf von Spirituosen

Wirtebewilligung / Ausschank und Verkauf von Spirituosen

Um die Einhaltung des Lebensmittelgesetzes zweckmässig überwachen zu können, ist es wichtig, dass die Betriebe und die verantwortlichen Personen bekannt sind. Deshalb besteht für alle Lebensmittelbetriebe eine Meldepflicht. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb sowie die Betriebsschliessung.

Wenn Sie in Ihrem Gastwirtschaftsbetrieb Spirituosen verkaufen oder abgeben, brauchen Sie zudem eine Kleinhandelsbewilligung.

Die Aufnahme der Wirtetätigkeit und Änderungen in der Betriebsführung sind ausserdem dem Gemeinderat mindestens 30 Tage im Voraus zu melden (§ 2 Gastgewerbegesetz und § 6 Gastgewerbeverordnung).

Genauere Informationen sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Website des Amtes für Verbraucherschutz.


Zuständige Abteilung