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Bäume und Sträucher im Nachbarrecht - Gesetzliche Grundlagen

Viele Hauseigentümer ärgern sich über das Laub und den Schattenwurf von Bäumen und Sträuchern des Nachbarn. Dabei kommen verschiedene Fragen auf: Ist der richtige Abstand eingehalten? Wie oft und wie weit muss der Nachbar seine Pflanzungen zurückschneiden? Bin ich anstelle des Nachbarn berechtigt, überhängende Äste abzuschneiden? Hat der Nachbar dies zu entschädigen? Die Abstandsvorschriften für Bäume, Sträucher und Hecken sind kantonal geregelt.
 
Die gesetzlichen Grundlagen für den Kanton Aargau finden Sie unter folgendem Link.

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