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Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien

Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden durch die Gemeindekanzlei ausgestellt.

Beglaubigung einer Unterschrift

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis).

Beglaubigung einer Kopie

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
  • Die Gemeindekanzlei erstellt eine Kopie und beglaubigt diese.

Kosten

§ 6 des Dekrets über den Notariatstarif vom 30. August 2011 (SAR 295.250) sieht folgende Gebühren vor:

  • Beglaubigung einer Unterschrift: Fr. 20.00
  • Beglaubigung von Kopien, welche der Beglaubigungsperson vorgelegt werden: Fr. 10.00 für die erste und
    Fr. 5.00 für jede weitere Seite
  • Beglaubigungen von Kopien, welche die Beglaubigungsperson selbst hergestellt hat: Fr. 1.00 für jede Seite

Zuständige Abteilung