Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien
Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden durch die Gemeindekanzlei ausgestellt.
Beglaubigung einer Unterschrift
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis).
Beglaubigung einer Kopie
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
- Die Gemeindekanzlei erstellt eine Kopie und beglaubigt diese.
Kosten
§ 6 des Dekrets über den Notariatstarif vom 30. August 2011 (SAR 295.250) sieht folgende Gebühren vor:
- Beglaubigung einer Unterschrift: Fr. 20.00
- Beglaubigung von Kopien, welche der Beglaubigungsperson vorgelegt werden: Fr. 10.00 für die erste und
Fr. 5.00 für jede weitere Seite - Beglaubigungen von Kopien, welche die Beglaubigungsperson selbst hergestellt hat: Fr. 1.00 für jede Seite