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Definitive Steuerrechnung

Die definitive Steuerveranlagung wird aufgrund der eingereichten Steuererklärung erstellt. Grundsätzlich wird sie immer im Folgejahr des massgebenden Zeitraums (Bemessungsperiode) zugestellt: z.B. wird die definitive Steuerveranlagung 2010 im Verlaufe des Jahres 2011 versandt.

Die Steuererklärungen werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Je früher und vollständiger die Unterlagen eingereicht werden, desto schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen können entstehen, wenn weitere Abklärungen notwendig sind oder Bewertungen von Wertschriften oder Grundstücken abgewartet werden müssen.


Zuständige Abteilung