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Erbschaften - Erbbescheinigung

Die Erbbescheinigung ist häufig unabdingbar, um über die Hinterlassenschaft einer verstorbenen Person verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum geht. Die Erbbescheinigung gibt Auskunft über den Kreis der Erbberechtigten, um sich gegenüber Behörden und Dritten ausweisen zu können.

Die Erbbescheinigung kann beim Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person bestellt werden. Für die Gemeinde Unterkulm ist das Bezirksgericht Kulm zuständig:

Bezirksgericht Kulm
Bezirksgebäude
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm

Sie finden das Bestellformular für die Erbbescheinigung sowie das dazugehörende Merkblatt in unserem Online-Schalter.


Zuständige Abteilung