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Wirtetätigkeit - Einzelanlässe

Einzelanlässe mit Wirtetätigkeit sind - unabhängig davon, ob Spirituosen abgegeben werden oder nicht - dem Amt für Verbraucherschutz (Lebensmittelkontrolle) sowie der Gemeinde zu melden.

Sofern an einem Einzelanlass von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ausserdem eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich. Als Spirituosen gelten alkoholhaltige Getränke ab 15 % vol ausser Bier, Wein, Fruchtwein und Met. Mischgetränke mit Spirituosen sind ebenfalls bewilligungspflichtig (Cocktails, Alcopops, Kaffee mit Schnaps etc.). Seit dem 01. März 2018 sind neu die Gemeinden für die Erteilung der Bewilligung für den Kleinhandel mit Spirituosen (Kleinhandelsbewilligung) an Einzelanlässen zuständig.

Unter Einzelanlässen sind Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys etc. zu verstehen.

Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage im Voraus der Gemeindekanzlei zu melden. Nutzen Sie dazu das Meldeformular für Einzelanlässe, das Sie auf der Website des Amtes für Verbraucherschutz oder im Online-Schalter auf der Website der Gemeinde Unterkulm finden. Das Formular ist direkt elektronisch dem Amt für Verbraucherschutz und anschliessend eine Kopie davon der Gemeindekanzlei einzureichen.

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Einwohnerdienste gerne zur Verfügung.


Zuständige Abteilung