Direkt zum Inhalt springen

Giftscheine / Neues Chemikalienrecht

Auf den 01. August 2005 hat der Bundesrat das Chemikalienrecht, welches das Giftgesetz und die Stoffverordnung ablöst, in Kraft gesetzt. Auskünfte zum Chemikalienrecht erteilt die kantonale Fachstelle:

Departement Gesundheit und Soziales
Amt für Verbraucherschutz
Unterabteilung Chemiesicherheit
Obere Vorstadt 14
5000 Aarau

Tel. 062 835 30 90
Fax 062 835 30 89

Dienstleistungen:


Zuständige Abteilung