Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird seit dem 01. Januar 2013 von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Für die Gemeinde Unterkulm zuständig ist:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Tel. 062 768 55 55
E-Mail