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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird seit dem 01. Januar 2013 von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Für die Gemeinde Unterkulm zuständig ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm

Tel. 062 768 55 55
E-Mail


Zuständige Abteilung