Direkt zum Inhalt springen

Leumundszeugnis

Mit einem Leumundszeugnis soll gegenüber Stellen und Personen, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden soll (z. B. Vermieter oder Prüfungskommission), die strafrechtliche Unbescholtenheit belegt werden. Häufig wird auch noch der Nachweis verlangt, dass die Person in finanziell geregelten Verhältnissen lebt, insbesondere keine Einträge im Betreibungsregister hat. Obwohl häufig verlangt, ist das Leumundszeugnis weder im Bund noch im Kanton gesetzlich definiert. Es empfiehlt sich deshalb nachzufragen, welche Auszüge verlangt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Leumundszeugnis der Gemeinde Unterkulm nur Angaben zum Hauptwohnsitz und zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde der gesuchstellenden Person enthält. Der strafrechtliche und der betreibungsrechtliche Leumund sind durch die entsprechenden Registerauszüge separat zu belegen.

Das Zeugnis kann über den Online-Schalter oder telefonisch bei der Gemeindekanzlei bestellt werden. Die Kosten für das Leumundszeugnis betragen Fr. 20.00.


Zuständige Abteilung