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Provisorische Steuerrechnung

Die anfangs Jahr zugestellte Steuerrechnung basiert auf den letzten bekannten Einkommens- und Vermögensfaktoren. Die provisorische Rechnung wird jeweils bei Abgabe der Steuererklärung überprüft und aufgrund der deklarierten Angaben angepasst. Wesentliche Veränderungen des Einkommens oder des Vermögens während des laufenden Jahres können nur bei Meldung durch die Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.

Zugestellte provisorische Rechnungen werden jeweils per 31. Oktober des laufenden Jahres fällig. Ist die provisorische Rechnung fehlerhaft, nehmen Sie bitte mit dem Steueramt Kontakt auf. Die Einzahlung eines anderen Betrags als der auf der zugestellten Rechnung aufgeführte, kann zu Verzugszinsen führen. Die Rechnung muss in diesem Fall zwingend durch das Steueramt neu erstellt werden.


Zuständige Abteilung