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Sozialhilfe

Die Schweizerische Bundesverfassung garantiert allen Personen / Familien in der Schweiz bei Notlagen finanzielle Hilfe und Beratung. Zuständig für die Gewährung dieser Hilfe ist die Wohngemeinde. Der Umfang der finanziellen Unterstützung (Sozialhilfe) richtet sich nach den vom Kanton Aargau vorgegebenen Richtlinien.

Das Formular für die Anmeldung materieller Hilfe ist beim Sozialdienst erhältlich und einzureichen. Dieser steht Ihnen auch gerne für weitere Informationen zur Verfügung und berät Sie in dieser Angelegenheit.


Zuständige Abteilung