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Termine Steuern

Februar

  • Sämtliche Steuererklärungen werden zentral durch das Kantonale Steueramt verschickt. Steuerpflichtige, die bereits im Vorjahr ihre Steuererklärung mit Easy-Tax ausgefüllt haben, bekommen lediglich einen Umschlagbogen und die neue Easy-Tax-CD. Zusätzliche Formulare können direkt beim Regionalen Steueramt bezogen werden.
  • Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern). Für Zahlungen, die Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie einen Vergütungszins (2017: 0.1 %) pro rata. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober.
  • Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das Veranlagungsjahr für die direkte Bundessteuer des vergangenen Jahres. Sie haben diese bis 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen.

März

  • Abgabefrist der Steuererklärung des Vorjahres von unselbständig Erwerbenden und Nichterwerbstätigen per 31. März.

Juni

  • Selbständigerwerbende oder Inhaber einer Aktiengesellschaft haben ihre Steuererklärung bis am 30. Juni des aktuellen Jahres einzureichen.

Januar bis Dezember

Jeweils einmal pro Monat werden vom Steueramt definitiven Steuerveranlagungen versandt. Bei Abweichungen des definitiven Steuerbetrags gegenüber der ursprünglichen provisorischen Rechnung erfolgt eine Rückerstattung oder Nachforderung des Differenzbetrags. Es wird immer der provisorische Betrag des betreffenden Jahres angerechnet.

Beispiel definitive Rechnungsstellung 2015:
Definitive Steuerrechnung 2015 eröffnet am 15. Juni 2016: Fr. 7'000.00
Provisorische Rechnung 2015 einbezahlt am 28. Oktober 2015: Fr. -6'500.00
Nachforderung (Restbetrag Steuern 2015): Fr. 500.00

Die provisorischen Zahlungen des Jahres 2016 werden noch nicht berücksichtigt.


Zuständige Abteilung