Bezahlung der Steuern - Gesuch um Stundung, Ratenzahlung oder Erlass
Stundung / Ratenzahlung
Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Dieses steht in unserem Online-Schalter zum Download bereit. Das Gesuch muss enthalten:
- Mietvertrag
- Einkommensbelege/Lohnausweise
- Krankenkassenrechnung
- Kreditvertrag (falls Kredit)
- Auszug aus dem Betreibungsregister
- Ratenhöhe und Termine der vorgesehenen Zahlungen
Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Erlass
Gemäss Aargauischem Steuergesetz können in besonderen Härtefällen offene Steuern, Zinsen, Bussen und Kosten erlassen werden, wenn die Bezahlung der Steuerschuld auf Grund von ausserordentlichen Umständen in einem krassen Missverhältnis zur Leistungsfähigkeit der Schuldnerin oder des Schuldners steht (§ 230 StG).
Das Erlassgesuch ist dem Gemeinderat schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular einzureichen. Sie finden dieses in unserem Online-Schalter.