Ausweisverlust - Informationen zum Vorgehen
Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der Polizei angezeigt werden.
Für die Beantragung eines neuen Ausweises benötigen wir folgende Unterlagen:
Schweizer/innen für Identitätskarte:
- Original Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle
- Identitätsausweis
- 1 aktuelles Passfoto - siehe Richtlinien
Ausländer/innen für den Ausländerausweis:
- Original Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle
- Reisepass
Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldet Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.