Direkt zum Inhalt springen

Meldepflicht für Vermieter und Logisgeber

Personen, die Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres Logis geben, sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage.

Sie können die Änderung online über den untenstehenden Weblink melden:
www.drittmeldung.ch

In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen muss die administrative Wohnungsnummer aufgeführt werden.

Die Abteilung Einwohnerdienste ist berechtigt, für die Nachführung des Einwohnerregisters Mieter- und Wohnungslisten anzufordern. Für die Meldungen der Mieterwechsel kann das Formular Mieterwechsel benutzt werden. Sie finden dieses in unserem Online-Schalter.


Zuständige Abteilung