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Hinterlegen einer persönlichen Bestattungsanordnung

Gemäss § 9 der Verordnung über das Bestattungswesen des Kantons Aargau richtet sich die Bestattungsart nach dem Wunsch des/der Verstorbenen, oder, soweit ein solcher fehlt, nach dem Wunsch der nächsten, erreichbaren Angehörigen.

Es steht jedem Einwohner von Unterkulm frei, seinen persönlichen Bestattungswunsch entweder mittels Formular oder mittels eigenhändiger Anordnung festzuhalten. Diese Anordnung wird im Einwohner-Dossier abgelegt und beim Tod soweit möglich berücksichtigt. Sie finden das Formular in unserem Online-Schalter. Für Informationen zum Bestattungswesen steht Ihnen das Bestattungsamt gerne zur Verfügung.


Zuständige Abteilung