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Einleitung einer Betreibung - Betreibungsbegehren

Mit dem Einleitungsverfahren wird der Schuldner durch die Zustellung des Zahlungsbefehls aufgefordert, seine Schuld dem Gläubiger gegenüber innert 20 Tagen zu begleichen. Ist der Schuldner mit der Forderung nicht einverstanden, so kann er diese innert 10 Tagen ab Zustellung des Zahlungsbefehls mittels Rechtsvorschlag bestreiten.

Zur Einreichung der Betreibung muss das Formular Betreibungsbegehren verwendet werden. Mit dem Betreibungsbegehren fordert der Gläubiger das Betreibungsamt auf, dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zuzustellen. Gemäss Art. 67 SchKG muss das Betreibungsbegehren mindestens enthalten:

  • Vollständige und eindeutige Adresse des Schuldners und gegebenenfalls seines gesetzlichen Vertreters
  • Vollständige Adresse (Name, Wohnort) des Gläubigers und seines allfälligen Bevollmächtigten
  • Genaue Forderungssumme in Schweizerfranken
  • Zinssatz und Tag, ab welchem ein allfälliger Zins gefordert wird
  • Forderungsurkunde und deren Datum, oder Grund der Forderung
  • Datum und Unterschrift des Gläubigers oder des Vertreters

Zuständige Abteilung