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Fortsetzungsbegehren

Das Fortsetzungsbegehren kann frühestens nach Ablauf von 20 Tagen bzw. längstens ein Jahr seit der Zustellung des Zahlungsbefehls beim zuständigen Betreibungsamt gestellt werden. Dafür muss das Formular Fortsetzungsbegehren verwendet werden. Die Abklärung der Wohnadresse des Schuldners ist Sache des Gläubigers. Es sind ausserdem folgende Beilagen erforderlich:

  • Verlustschein, im Original
  • Zahlungsbefehldoppel, wenn der Zahlungsbefehl nicht durch unser Amt ausgestellt worden ist, im Original
  • Gerichtlicher Entscheid über die Beseitigung des Rechtsvorschlages, im Original
  • Rechtskraftbescheinigung gemäss Hinweis auf dem gerichtlichen Entscheid, im Original

Zuständige Abteilung