Direkt zum Inhalt springen

Konkursbetreibung / Konkurseröffnung

Grundlage für die Konkursbetreibung bilden Art. 39/40 SchKG.
Die Einleitung der Konkursbetreibung wird analog der ordentlichen Betreibung auf Pfändung (Fortsetzungsbegehren) durchgeführt. Das Betreibungsamt entscheidet, ob die Betreibung auf dem Weg der Pfändung oder des Konkurses fortgeführt wird. Unterliegt der Schuldner der Konkursbetreibung, so stellt das Betreibungsamt anstelle der Pfändungsankündigung die Konkursandrohung aus.

Frühestens 20 Tage nach Zustellung der Konkursandrohung an den Schuldner und spätestens 15 Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls kann der Gläubiger beim Konkursrichter das Konkursbegehren stellen (Art. 166 SchKG). Seinem Begehren hat der Gläubiger den Zahlungsbefehl und die Konkursandrohung im Original beizulegen.


Gläubiger haben das Konkursbegehren bei folgendem Gerichtspräsidium einzureichen:
Bezirksgericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm

Das Konkursverfahren wird durch folgendes Konkursamt durchgeführt:
Konkursamt Aargau
Amtsstelle Oberentfelden
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden


Zuständige Abteilung