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Rechtsvorschlag beseitigen

Sofern der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat, kann der Gläubiger das Betreibungsverfahren erst fortsetzen, wenn der Rechtsvorschlag beseitigt ist. Dafür ist nicht das Betreibungsamt zuständig, sondern ein zivilrechtliches Verfahren nötig.

Basiert die Forderung auf einem vollstreckbaren Gerichtsurteil, einer öffentlichen Urkunde oder einer unterschriebenen Schuldanerkennung? Dann kann der Gläubiger beim Bezirksgericht Kulm, 5726 Unterkulm (sofern der Schuldner im Betreibungskreis Kulm wohnt) die Rechtsöffnung beantragen.

In allen übrigen Fällen kann der Gläubiger eine Forderungsklage bzw. Zivilklage beim Friedensrichteramt am Wohnsitz des Schuldners einreichen.

Für den Betreibungskreis Kulm ist dies:
Friedensrichterkreis IX
Postfach 110
5726 Unterkulm


Zuständige Abteilung