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Retentionsbegehren

Vermieter oder Verpächter von Geschäftsräumen können Gegenstände eines Schuldners, die sich in den Mieträumen befinden, als Sicherheit zurückbehalten lassen. Der Gläubiger muss dazu ein Retentionsbegehren an das Betreibungsamt richten, in dem sich das Miet- bzw. Pachtobjekt befindet.

Es wird empfohlen, dem Retentionsbegehren eine Kopie des Mietvertrages beizulegen. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Betreibungsamt über das Verfahren bzw. die dazugehörigen Fristen.


Zuständige Abteilung