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Wirtetätigkeit - Gesuch um Verlängerung der Öffnungszeit

Gemäss § 20 GGV vom 25. März 1998 müssen Gesuche für die Bewilligung der Verlängerung der Öffnungszeiten für einen bestimmten Anlass in der Regel mindestens zwei Werktage im Voraus beim Gemeinderat eingereicht werden.

Sie finden das entsprechende Gesuchsformular in unserem Online-Schalter. Bitte bringen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular persönlich am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste vorbei. Die Gebühr ist direkt am Schalter in bar zu bezahlen.


Zuständige Abteilung