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Einreichen eines Baugesuches

Für bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei der Gemeinde ein Baugesuch einzureichen.

Bei Unsicherheiten und vorhersehbaren Problemen ist es ratsam, dass Sie sich vor Einreichung des vollständigen Baugesuches bei der Bauverwaltung melden. Diese hilft Ihnen gerne weiter und gibt Ihnen Auskunft zur Baubewilligungspflicht und zum Baubewilligungsverfahren.

Das Baubewilligungsverfahren findet vollständig digital statt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Online-Schalter.


Zuständige Abteilung