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Betreuungsgutscheine - Gesuchsformular

Das Gesuchsformular muss zusammen mit der Betreuungsbestätigung und den erforderlichen Beilagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei den Sozialen Diensten eingereicht werden. Es werden nur vollständige Gesuche bearbeitet.

Per 01. August 2026 tritt das revidierte Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft. Dieses kann im Online-Schalter unter der Rubrik "Reglemente" heruntergeladen werden. Gesuche, welche die Betreuung von Kindern ab dem 01. August 2026 betreffen, werden frühestens Anfang Juli 2026 bearbeitet.

Bei Fragen zum Gesuch oder zu den erforderlichen Beilagen wenden Sie sich bitte an die Sozialen Dienste

Betreuungsgutscheine - Gesuchsformular.pdf [pdf, 134 KB]

Preis: gratis